Beschreibung
Unsere Agentur bietet diese charmante zweistöckige Villa in einer exklusiven Urbanisation in Sonnenland zur Miete an.~~Es ist ab Januar 2025 für einen Aufenthalt von mindestens 3 Monaten und maximal 6 Monaten mit gesonderten Kosten buchbar. Es hat eine Kapazität von maximal 6 Personen. Für die Wartung und Reinigung des Pools fallen zusätzliche Kosten an. Haustiere sind nicht erlaubt.~~Die Villa besteht aus einer Terrasse von ca. 120 Quadratmetern im Erdgeschoss, verteilt auf einen Garten mit Kunstrasen, einem privaten Pool, einem Grillplatz, einem Solarium und einer gemütlichen Terrasse mit einer Glaspergola. Der Innenraum besteht aus einem großen, hellen Wohnzimmer, einer mit Geräten ausgestatteten Küche und einer zentralen Insel, einem Esszimmer und einer Toilette.~~Der obere Teil verfügt über ein Schlafzimmer mit eigenem Bad und einem modernen Badezimmer mit Zugang zum Balkon und einem Ankleidezimmer, zwei unabhängige Schlafzimmer mit einem Außenbalkon und einem Arbeitsbereich sowie ein Badezimmer mit zwei Duschen.~~*Besichtigungen der Immobilie*: Alle Interessenten an einer Besichtigung der Immobilie müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis wie DNI, NIE oder Reisepass vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie beim Betreten der Immobilie ein Besichtigungsprotokoll unterschreiben.~~** Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Anzahlung in Höhe einer Anzahlung von einem Monat erforderlich (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückzuerstatten ist, sofern der Zustand derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Eigentümer). Eigentümer). Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrages eingehalten werden.~**Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnraum, verabschiedet am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat, das ab dem Tag nach seiner Aufnahme in Kraft tritt. Im BOE vom 26. Mai 2023 wird Artikel 20 in Wohnung 1 zu sehen sein, der sich auf die vertraglichen Vereinbarungen des Wohnraums bezieht. „Die Gäste der Immobilienverwaltung und diejenigen der Formalisierung des Vertrags liegen in der Verantwortung von.“ der Vermieter“.~Diese Regelung GILT NICHT bei Mietverträgen zur Nutzung außerhalb von Wohnraum, Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter die Vermittlungsgebühren bei der entsprechenden IGIC.~***Eigenschaftsinformationen basieren auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.