Beschreibung
- 3 Zimmer
- Komplettküche mit E-Geräten
- Schöne Ausstattung mit Parkettböden, schön verfliestes Badezimmer, etc.
- Sehr gute Infrastruktur (Straßenbahn, Bus, Einkaufsmöglichkeiten, ...)
- Ein Garagenplatz kann für 20.000€ dazu erworben werden.
Im Bezirk Landstraße, in der Nähe des Rennweg, liegt das 2006 neu gebaute Objekt. Öffentlich gut erreichbar über die Straßenbahnlinie 71 und den Bahnhof Wien St. Marx.
Im 2. Obergeschoß des Neubaus befindet sich eine 3-Zimmerwohnung, die durch die großen Fensterfronten von 2 Seiten den ganzen Tag über mit Sonne versorgt wird. Über die Vorzimmer sind das Badezimmer, die beiden Schlafzimmer, sowie die geräumige und offene Wohnküche separat begehbar.
Das Badezimmer ist mit einer Badewanne und Fenster ausgestattet und bietet somit die optimalen Bedingungen für eine kleine Wellnessoase.
Über das Schlafzimmer ist außerdem die 6m² Loggia zu erreichen.
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter officelinz@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.000m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <500m
Post <750m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <1.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
- Ruhige Wohngegend mit vielen Grünflächen und Parks, wie dem Schweizergarten und dem Botanischen Garten der Universität Wien
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, mit der Straßenbahn 71 gelangt man direkt in die Wiener Innenstadt
- Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Restaurants und Cafés in unmittelbarer Umgebung
- In der Nähe befinden sich auch zahlreiche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das Belvedere und derDoppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.