Beschreibung
Willkommen zu Ihrem neuen Bauprojekt! Dieses einzigartige Grundstück bietet Ihnen eine erstklassige Gelegenheit, in einer begehrten Lage ein Bauvorhaben zu realisieren. Mit einer großzügigen Fläche von etwa 3.300 m², aufgeteilt in mehrere Parzellen, eignet sich dieses Grundstück perfekt für die Entwicklung von Wohnimmobilien.
Lage
Das Grundstück befindet sich in 4210 Gallneukirchen, Österreich, einer malerischen und ruhigen Umgebung, die sowohl Naturfreunde als auch Stadtliebhaber begeistern wird. Die Nähe zu Wäldern und Feldern schafft eine idyllische Atmosphäre, während die gute Anbindung an die Infrastruktur und das Straßennetz eine schnelle Erreichbarkeit zu den umliegenden Städten und Gemeinden gewährleistet.
Facts
Fläche: ca. 3.300 m²
Aufteilung: Mehrere Parzellen, ideal für diverse Bauvorhaben
Umgebung: Ruhige, grüne Lage mit guter Verkehrsanbindung
Nutzung: Perfekt für Wohnimmobilien
Weitere Details bei Anfrage!
Wir möchten Sie höflich darüber informieren, dass im Erfolgsfall eine Maklerprovision i.H.v. 3% zzgl. USt zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.000m
Apotheke <2.000m
Klinik <2.500m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <2.000m
Universität <7.000m
Höhere Schule <6.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <2.000m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <2.000m
Geldautomat <2.000m
Post <2.000m
Polizei <2.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Straßenbahn <8.500m
Bahnhof <7.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.