Beschreibung
Willkommen am Wörthsee – einem der begehrtesten Standorte im Fünfseenland! Hier eröffnet sich die einmalige Gelegenheit, Ihr Traumdomizil zu verwirklichen. Ein exklusives Grundstück wartet auf Sie, mit einem unvergleichlichen Blick auf den malerischen Wörthsee und die majestätischen Alpen. Mit dem neuen Bebauungsplan wird die Realisierung einer modernen Villa mit großzügigen ca. 250 m² Wohnfläche ermöglicht.
Auf dem wohl letzten unbebauten Grundstück in dieser Lage haben Sie nunmehr die Möglichkeit Ihre Traumvilla nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.
Das Gesamtgrundstück hat eine Fläche von ca. 2100 m² und Sie haben die Möglichkeit eine Teilfläche von knapp 700 m², also ein Drittel zu erwerben.
Genießen Sie die Vorzüge dieser unwiederbringlichen Lage und gestalten Sie Ihr eigenes Paradies am Wörthsee.
Planungsskizzen Twiehaus Architekten TutzingDie Region um den Wörthsee zählt zu den begehrtesten Wohnlagen im Fünfseenland. Die idyllische Umgebung, gepaart mit der exzellenten Infrastruktur und den zahlreichen Freizeitmöglichkeiten, macht diesen Ort zu einem einzigartigen Wohnparadies.
Der Golfclub Wörthsee ist einer der begehrtesten Golfplätze in der Region, es gibt mehrere Reitanlagen und natürlich die Möglichkeit zu unterschiedlichen Wassersportarten.
Auch kulinarisch muss man keine weiten Wege auf sich nehmen um gut und vielfältig zu speisen.
Die Verkehrsanbindung sowohl über die S 8 Steinebach wie auch über die A96 nach München ist optimal.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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