Beschreibung
Die Grundstücke befinden sich in der Urbanisation La Paloma, am steilen Kap Punta Chullera. Dieses felsige Vorgebirge liegt in der Gemeinde Manilva, südlich des Stadtzentrums und erstreckt sich über das Mittelmeer, von dem aus man einen privilegierten Blick hat. Die Urbanisation La Paloma liegt im südlichen Teil der Gemeinde Manilva und ist eine der Haupturbanisationen innerhalb eines erstklassigen Touristen- und Urlaubsziels. Die nähere Umgebung besteht aus Urbanisationen mittlerer bis hoher Ebene mit Golfplätzen und Yachthäfen, wie im Fall von La Duquesa in Manilva oder Sotogrande. Es verfügt über eine hervorragende Landanbindung über die Autobahnen A-7 und AP-7, deren Zufahrt 5 km von der Urbanisation entfernt liegt. Es liegt nur 20 km nördlich von Estepona, 30 km von Gibraltar und seinem Flughafen und 100 km von Malaga entfernt, wo es einen internationalen Flughafen und eine Hochgeschwindigkeitsbahnlinie gibt. Innerhalb von La Paloma sind die Grundstücke in zwei große Bereiche am Osthang gruppiert, wobei der Hang einen guten Blick auf das Meer bietet. Sie sind in zwei große Bereiche unterteilt. Die Urbanisierung verfügt über große, stark konsolidierte Gebiete und andere, in denen die Urbanisierung noch nicht abgeschlossen ist und kaum Gebäude gebaut wurden, was große Investitionsmöglichkeiten bietet. Der Vermögenswert umfasst 5 Wohngrundstücke für eine Typologie isolierter Einfamilienhäuser. Sie befinden sich vollständig auf konsolidiertem Stadtgrundstück aus der Entwicklung des CH-2-Tubalitas-Sektors. Die Urbanisierungsarbeiten beginnen. Am Fuße der Grundstücke befindet sich der Strand Los Toros, einer der schönsten an der Costa del Sol. Alle bieten eine unschlagbare Aussicht, sodass Sie die gesamte Küste bis nach Gibraltar und die afrikanische Küste überblicken können. Der Sektor hat die Anzahl der im geltenden Sonderplan vorgesehenen Wohnungen erschöpft, so dass eine Erhöhung der Einheiten zur Immobilienoptimierung nicht möglich ist. Die Planung ermöglicht die Parzellierung im Inneren, wobei ein Mindestgrundstück von 800 m2 mit 25 m Front beibehalten wird, sowie die Gruppierung von Grundstücken ab 2.000 m2 und die Förderung mit einer Doppelhaushälfte.