Beschreibung
Kurzzeitmiete ERLAUBT. Besichtigungszeit diesen Samstag, 28. Oktober 2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr NUR nach Vereinbarung. Besuchsanfragen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Die Kaufsteuer kann gestundet werden, wenn das Gebäude weiterhin zu 90 % oder mehr einer gewerblichen Nutzung dient. Die überwiegende Nutzung des Gebäudes durch die Gemeinde dient der Beherbergung und Verpflegung (siehe Liegenschaftsbewertung). Im Falle eines Berufswechsels sind Rückfragen bei der Gemeinde zu stellen.