Beschreibung
Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit und erwerben Sie ein ca. 1.369m² großes Baugrundstück in begehrter und zentraler Lage von Rheinbrohl.
Das Beste: Sie können gleich starten, denn eine umfangreiche Bauplanung für ein Mehrfamilienhaus sowie eine erteilte Baugenehmigung liegen bereits vor.
Die derzeitige Planung sieht insgesamt 15 großzügige, sehr schön aufgeteilte Wohneinheiten mit insgesamt ca. 1.314m² Wohnfläche sowie ausreichend Tiefgaragenstellplätze und Keller über eine Zubehörfläche von ca. 800m² vor.
Die aktuelle Planung sieht hochwertige Wohnungen vor, die sich zu einem angemessenen Mietzins gut vermieten lassen. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen ist ebenfalls denkbar.
Gerne stellen wir Ihnen dieses besondere Projekt in einem persönlichen Gespräch vor.
Zögern Sie nicht und vereinbaren noch heute Ihren Termin, damit es auch für Sie bald heißt:
In DEN BESTEN LAGEN
Ihr Team VON POLL IMMOBILIEN
Linz am RheinRheinbrohl liegt am rechten Rheinufer zwischen den Städten Neuwied und Linz am Rhein im nördlichen Rheinland-Pfalz und gehört mit seinen 4000 Einwohnern zur Verbandsgemeinde Bad Hönningen.
Rheinbrohl ist als staatlich anerkannter Fremdenverkehrs- und Weinort im Naturpark Rhein-Westerwald Ausgangspunkt insbesondere für zahlreiche Wandermöglichkeiten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Bereits die Römer waren von dieser hervorragenden Lage überzeugt. Im Jahr 2005 wurde der obergermanisch-rätische Limes, der in dem Ort seinen Anfang hat, von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt.
Sie erreichen Rheinbrohl über die rechtsrheinische Bundesstraße 42, die Regionalbahn 27 Koblenz – Köln - Mönchengladbach und die Busverbindung Koblenz – Linz/Rh des Verkehrsverbundes Rhein Mosel (VRM). Mit der Fähre sind Sie schnell auf der anderen Rheinseite inBad Breisig, Andernach und Remagen und im weiteren Verlauf Bonn, Köln und Koblenz.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.