Beschreibung
Dieses im Jahre 1891 erbaute Mehrfamilienhaus besteht aus drei - fünf Zimmerwohnungen zzgl. einer Dachgeschosswohnung und einer Souterrainwohnung.
Der ursprüngliche Vorgarten ist erhalten geblieben.
Es liegt eine Baugenehmigung vor, die erlaubt das Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss und Gartengeschoss umzubauen und den Vorgarten mit fünf Tiefgaragenplätzen auszustatten. Desweiteren wird die Erstellung eines Aufzuges erlaubt.
Die Wohnfläche vergrößert sich nach dem Umbau von ca. 500 m² auf 630 m².
Die Umbaukosten werden auf ca. 1,5 Mio Euro geschätzt. Das Mehrfamilienhaus wird nach Verkauf leerstehend übergeben.
Desweiteren wurden auf Anfrage 5 Stellplätze sowie ein Personenaufzug bereits genehmigt.
Souterrain + EG = 105 m²
1. OG = 119 m²
2. OG = 119 m²
3. u. 4. OG.= 157 m²Die Altstadt von Heidelberg bildet einen Stadtteil am südlichen Neckarufer. Sie erstreckt sich zwischen Neckar und dem Hang des Königstuhls unterhalb des Heidelberger Schlosses. Hier zu wohnen bedeutet beste Infrastruktur, die Universität, die Fußgängerzone sowie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in Kürze zu Fuß erreichbar. Da bereits durch viele städtische Programme die Sanierung der Heidelberger Altstadtgebäude gefördert wurde, kann man hier den romantischen Charme einer historischen Stadt erleben.- Neckarblick
- Parkett
- Stuck
- Denkmalschutz
- Hohe Decken
- FlügeltürenGELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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